Platzordnung


Sehr verehrte Campinggäste,

wir heißen Sie auf unserem Campingplatz herzlich Willkommen. Hier können Sie Ihren Urlaub so verbringen, dass Sie wirkliche Erholung, Ruhe und Freude finden. Wer dagegen den Lärm liebt, der sollte sich anderswo umschauen, da wir Radaumacher auf unserem Platz nicht dulden.

Der Campingplatz steht allen Gästen mit Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil gegen Entrichtung eines Entgeltes grundsätzlich zur Verfügung. Ausgenommen sind Perso-nen, die den Platz in Ausübung eines Gewerbes nutzen wollen.

Jeder Gast und Besucher wird gebeten, sich sofort bei Betreten des Platzes beim Platzwart zu melden. Gäste und Besucher von Dauercampern zahlen die nach der aktuellen Preisliste gültigen Tarife. Besucher haben diese Gebühr unaufgefordert, sofort zu bezahlen und müssen den Platz bis spätestens 22:00 Uhr verlassen. Ein Campingtag geht von 12:00 Uhr bis 12:00 Uhr des nächsten Tages. Wird der Platz erst nach 12:00 Uhr geräumt, wird ein weiterer Tag berechnet.

Der Platznehmer verpflichtet sich, dass auch seine Familie und Gäste die Platzordnung einhalten. Auf dem Campingplatz darf nur im Schritttempo gefahren werden. Fahrwege sind freizuhalten. Autos von Besuchern müssen am Parkplatz abgestellt werden. Lärm aller Art, der andere Gäste belästigt, ist insbesondere zu den unten aufgeführten Ruhezeiten und an Sonn- und Feiertagen untersagt:


In der Mittagszeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr  werden die Gäste gebeten, sich so zu verhalten, dass eine Mittagsruhe für alle Gäste möglich ist.  


Von 22:00 Uhr bis 07:30 Uhr ist völlige Nachtruhe einzuhalten. Der Auf- und Abbau von Zelten usw. vor 07:30 Uhr ist nicht gestattet.

Von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 22:00 Uhr bis 07:30 Uhr ist der Platz für Kraftfahrzeuge aller Art geschlossen.


Die Abfallbeseitigung ist wie folgt geregelt:

-          Restmüll nur in den bereitgestellten Container

-          Altpapier in den Papiercontainer

-          Glas und Blechdosen in die Container der Gemeinde Etzelwang

Fremde Stellplätze zu durchqueren, wird als grobe Belästigung empfunden. Hunde sind an der Leine zu führen.

Die sanitären Anlagen sollten Sie so verlassen, wie Sie sie anzutreffen wünschen. Abfälle, insbesondere Zigaretten und Kaugummi gehören nicht auf den Boden.

Das Einleiten von Abwässern in den Boden oder Bach ist verboten. Zur Abwasserbeseitigung und für chemische Toiletten ist das Fäkalienbecken zu benutzen.

Autowaschen auf dem Platz ist durch die Aufsichtsbehörde verboten.

Offenes Feuer, das nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt ist, bedarf der Genehmigung des Platzwartes.

Der Platzwart steht allen Gästen mit Rat und Tat zur Seite. Er hat aber auch für Ruhe, Sicherheit und Sauberkeit zu sorgen. Deshalb ist er zur Ausübung des Hausrechtes berechtigt, kann die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste des Platzes verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Campingplatz erforderlich ist.